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   BVerwG, 21.01.1972 - IV C 212.65   

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BVerwG, 21.01.1972 - IV C 212.65 (https://dejure.org/1972,204)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1972 - IV C 212.65 (https://dejure.org/1972,204)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1972 - IV C 212.65 (https://dejure.org/1972,204)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zum Abbruch einer Lehmfachwerkscheune - Umfang der Eigentumgsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 GG - Vornahme einer entschädigungspflichtigen Enteignung - Überprüfung einer ordnungsbehördlichen Abrissverfügung - Baurechtswidriger Wiederaufbau einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1972, 219
  • DÖV 1972, 494
  • BauR 1972, 152
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 25.11.1970 - IV C 119.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1972 - IV C 212.65
    Der Bestandsschutz erstreckt sich nur auf das vorhandene Gebäude für die Dauer seines Bestandes; er deckt ebensowenig seine Ersetzung durch ein neues Gebäude, sei es gleichen oder kleineren Umfanges (vgl.Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 63.68 - [NJW 1970, 346];Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG IV C 119.68 - in BVerwGE 36, 296 [301]) wie den Wiederaufbau eines zerstörten Gebäudes aus seinen noch vorhandenen Resten oder die Vollendung eines begonnenen Bauwerks, von dem einzelne Teile Bestandsschutz erlangt haben (vgl. die unveröffentlichtenBeschlüsse vom 30. Juni 1969 - BVerwG IV CB 18.69 - undvom 9. Juli 1969 - BVerwG IV B 61.69 -).

    Aber auch hier gilt die Einschränkung, daß nur solche Reparaturen gedeckt sind, die das Gebäude vor dem vorzeitigen Verfall oder dem Eintritt der Unbenutzbarkeit vor dem Ablauf der Lebensdauer seiner Substanz schützen, nicht dagegen ein Neubau anstelle des infolge seines Alters verfallenen bestehenden Baues (vgl. BVerwGE 36, 296 [301]).

  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 16.66

    Begriff der Splittersiedlung; Umfang des Bestandsschutzes

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1972 - IV C 212.65
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats erschöpft sich der aus Art. 14 Abs. 1 GG folgende Bestandsschutz, den ein altes, nach dem früheren Rechtszustand rechtmäßiges, aber mit dem neuen Baurecht nicht mehr vereinbares Gebäude, genießt, grundsätzlich darin, daß es weiter genutzt werden darf (vgl.Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 16.66 - in BVerwGE 25, 161 [162/163];Urteil vom 22. September 1967 - BVerwG IV C 109.65 - in BVerwGE 27, 341 [343/344]).

    Allerdings deckt der Bestandsschutz, den das Gebäude genießt, auch die Durchführung von Reparaturen; und er mag sogar gewisse Anpassungen an die gewandelten Lebensumstände decken (vgl. BVerwGE 25, 161 [163]; 27, 341 [343/344]).

  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 33.65

    Erweiterung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung als öffentlicher Belang;

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1972 - IV C 212.65
    Das unter Umständen mit einem "Bauland"-Grundstück verbundene Recht auf Bebauung (BVerwGE 26, 111 [BVerwG 27.01.1967 - IV C 33/65]) erschöpft sich bei bebauten Grundstücken in dem ausgeführten Bauwerk, so daß danach allenfalls dieses, nicht aber das vorherige Recht auf Bebauung Bestandsschutz genießen kann.

    Die Revision beruft sich ferner auf dasUrteil des erkennenden Senats vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 33.65 - (BVerwGE 26, 111 ff. [BVerwG 27.01.1967 - IV C 33/65]), jedoch ebenfalls ohne Erfolg.

  • BVerwG, 22.09.1967 - IV C 109.65

    Umfang des Bestandsschutzes bei gewerblich genutzten Baulichkeiten; Begriff der

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1972 - IV C 212.65
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats erschöpft sich der aus Art. 14 Abs. 1 GG folgende Bestandsschutz, den ein altes, nach dem früheren Rechtszustand rechtmäßiges, aber mit dem neuen Baurecht nicht mehr vereinbares Gebäude, genießt, grundsätzlich darin, daß es weiter genutzt werden darf (vgl.Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 16.66 - in BVerwGE 25, 161 [162/163];Urteil vom 22. September 1967 - BVerwG IV C 109.65 - in BVerwGE 27, 341 [343/344]).

    Allerdings deckt der Bestandsschutz, den das Gebäude genießt, auch die Durchführung von Reparaturen; und er mag sogar gewisse Anpassungen an die gewandelten Lebensumstände decken (vgl. BVerwGE 25, 161 [163]; 27, 341 [343/344]).

  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1972 - IV C 212.65
    Die sich aus den Polizeigesetzen im weiteren Sinne ergebende Polizeipflichtigkeit des Eigentümers stellt eine zulässige Inhaltsbestimmung seines Eigentums dar, so daß die Konkretisierung dieser Pflichtigkeit im Einzelfall keine Enteignung ist, selbst wenn die Vernichtung der Sache verlangt wird (vgl.Urteil vom 28. Februar 1961 - BVerwG I C 54.57 - in BVerwGE 12, 87 [96];Urteil vom 25. Mai 1965 - BVerwG I C 85.63 - [Buchholz 451.20, § 51 GewO Nr. 1]).
  • BVerwG, 30.04.1969 - IV C 63.68

    Ersatzbauten im Widerspruch zum nunmehr geltenden Recht - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1972 - IV C 212.65
    Der Bestandsschutz erstreckt sich nur auf das vorhandene Gebäude für die Dauer seines Bestandes; er deckt ebensowenig seine Ersetzung durch ein neues Gebäude, sei es gleichen oder kleineren Umfanges (vgl.Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 63.68 - [NJW 1970, 346];Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG IV C 119.68 - in BVerwGE 36, 296 [301]) wie den Wiederaufbau eines zerstörten Gebäudes aus seinen noch vorhandenen Resten oder die Vollendung eines begonnenen Bauwerks, von dem einzelne Teile Bestandsschutz erlangt haben (vgl. die unveröffentlichtenBeschlüsse vom 30. Juni 1969 - BVerwG IV CB 18.69 - undvom 9. Juli 1969 - BVerwG IV B 61.69 -).
  • BVerwG, 30.06.1969 - IV CB 18.69

    Bestandsschutz für ein neues Gebäude unter Verwendung von Bestandteilen eines als

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1972 - IV C 212.65
    Der Bestandsschutz erstreckt sich nur auf das vorhandene Gebäude für die Dauer seines Bestandes; er deckt ebensowenig seine Ersetzung durch ein neues Gebäude, sei es gleichen oder kleineren Umfanges (vgl.Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 63.68 - [NJW 1970, 346];Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG IV C 119.68 - in BVerwGE 36, 296 [301]) wie den Wiederaufbau eines zerstörten Gebäudes aus seinen noch vorhandenen Resten oder die Vollendung eines begonnenen Bauwerks, von dem einzelne Teile Bestandsschutz erlangt haben (vgl. die unveröffentlichtenBeschlüsse vom 30. Juni 1969 - BVerwG IV CB 18.69 - undvom 9. Juli 1969 - BVerwG IV B 61.69 -).
  • BGH, 13.07.1967 - III ZR 1/65

    Begriff des Mißstandes

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1972 - IV C 212.65
    Die Revision weist zur Unterstützung ihrer Auffassung, daß Art. 14 Abs. 1 GG unter Eigentumsschutz auch die Befugnis der Klägerin stelle, statt des 170 Jahre alten baufälligen Baues notfalls - im Widerspruch zum jetzt geltenden Baurecht - einen gleichartigen Neubau zu errichten, auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 13. Juli 1967 - III ZR 1/65 - (BGHZ 48, 193 ff.) und - III ZR 11/65 - (VKBl. 1968, 37; Betriebsberater 1967, 1225) hin.
  • BVerwG, 25.05.1965 - I C 85.63

    Inbetriebnahme eines Steinbruchs - Sprengverbot in einem Steinbruch - Bedrohung

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1972 - IV C 212.65
    Die sich aus den Polizeigesetzen im weiteren Sinne ergebende Polizeipflichtigkeit des Eigentümers stellt eine zulässige Inhaltsbestimmung seines Eigentums dar, so daß die Konkretisierung dieser Pflichtigkeit im Einzelfall keine Enteignung ist, selbst wenn die Vernichtung der Sache verlangt wird (vgl.Urteil vom 28. Februar 1961 - BVerwG I C 54.57 - in BVerwGE 12, 87 [96];Urteil vom 25. Mai 1965 - BVerwG I C 85.63 - [Buchholz 451.20, § 51 GewO Nr. 1]).
  • BGH, 13.07.1967 - III ZR 11/65

    Klage auf Schadensersatz infolge Versagung einer Bauerlaubnis - Vorliegen einer

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1972 - IV C 212.65
    Die Revision weist zur Unterstützung ihrer Auffassung, daß Art. 14 Abs. 1 GG unter Eigentumsschutz auch die Befugnis der Klägerin stelle, statt des 170 Jahre alten baufälligen Baues notfalls - im Widerspruch zum jetzt geltenden Baurecht - einen gleichartigen Neubau zu errichten, auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 13. Juli 1967 - III ZR 1/65 - (BGHZ 48, 193 ff.) und - III ZR 11/65 - (VKBl. 1968, 37; Betriebsberater 1967, 1225) hin.
  • BVerwG, 09.07.1969 - IV B 61.69

    Baugenehmigung für eine das zulässige Maß der baulichen Nutzung überschreitende

  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 75.71

    Umfang der vom Bestandsschutz gedeckten Reparaturen; Wiederaufbau einer

    Er tritt ein, auch wenn vorher keine verfestigte Position bestand, aber er erschöpft sich auch in diesem auf den Bau beschränkten Bestandsschutz, weil mit der erfolgten Bebauung das Eigentum am Grundstück in eben dieser Weise ausgeübt wurde" und "sich fortan insoweit die Frage nach der 'Baulandqualität' nicht mehr stellt" (Urteil vom 21. Januar 1972 - BVerwG IV C 212.65 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 96 S. 42 [47]).
  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes;

    Der Senat hatim Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 76.71 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 112) wie schon in vorangegangenen Entscheidungen(Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG 4 C 16.66 - BVerwGE 25, 161 [BVerwG 19.10.1966 - IV C 16/66];Urteil vom 22. September 1967 - BVerwG 4 C 109.65 - BVerwGE 27, 341 ;Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG 4 C 119.68 - BVerwGE 36, 296 ;Urteil vom 21. Januar 1972 - BVerwG 4 C 212.65 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 96, S. 42 ;Beschluß vom 15. Januar 1971 - BVerwG 4 B 97.70 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 11, S. 9 ) die Möglichkeit angedeutet, daß sich aus dem Bestandsschutz, weil es sich um einen Schutz der Bestandsnutzung handelt, "über den Schutz des tatsächlich Vorhandenen hinaus" auch ein Anspruch auf eine - begrenzte - Erweiterung des Bestehenden herleiten läßt, "soweit die Beibehaltung und funktionsgerechte Nutzung des Vorhandenen dies erfordert".
  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73

    "Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder §

    Allerdings hat der Senat mehrfach die Frage angesprochen, ob sich aus dem Bestandsschutz als einem Schutz der Bestandsnutzung auch ein Anspruch auf eine - begrenzte - Erweiterung des Bestehenden herleiten läßt, soweit die Beibehaltung und funktionsgerechte Nutzung des Bestandes dies erfordert; entschieden hat der Senat diese Frage bisher jedoch nicht (BVerwGE 25, 161 [163]; 27, 341 [343]; 36, 296 [301]; ferner Urteil vom 21. Januar 1972 - BVerwG IV C 212.65 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 96 S. 42 [44]; Beschluß vom 15. Januar 1971 - BVerwG IV B 97.70 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 11 S. 9 [10]).

    Deswegen hat der Senat auch die Errichtung von Ersatzbauten als nicht vom Bestandsschutz gedeckt angesehen (Urteile vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 63.68 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 82 S. 7 [11 f.]; vom 25. November 1970 - BVerwG IV C 119.68 - a.a.O.; vom 21. Januar 1972 - BVerwG IV C 212.65 - a.a.O. und vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 61.70 - BVerwGE 42, 8 [13]).

    In diesem Sinne hat der erkennende Senat bereits in seinen Urteilen vom 21. Januar 1972 - BVerwG IV C 212.65 - a.a.O. und vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 61.70 - a.a.O. S. 14 ausgesprochen, daß sich in aller Regel, was die Bebauung anlangt, der Eigentumsschutz eines bebauten Grundstücks im Bestandsschutz der vorhandenen Baulichkeiten erschöpft.

  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Errichtung eines Ersatzbaues

    Die Errichtung eines Ersatzbaues an Stelle einer bestandsgeschützten Altbebauung läßt sich weder aus dem Gesichtspunkt des Bestandsschutzes noch aus dem der eigentumskräftig verfestigten Anspruchsposition rechtfertigen (im Anschluß an die Urteile vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 63.68 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 82 S. 7 [11 f.] und vom 21. Januar 1972 - BVerwG IV C 212.65 - [BauR 1972, 152]).

    Der erkennende Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß der Bestandsschutz eines Bauwerks nicht rechtfertigt, an Stelle dieses Bauwerks einen Ersatzbau zu errichten (vgl. insbesondere das Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG TV C 63.68 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 82 S. 7 [11 f.] und im Anschluß daran die Urteile vom 25. November 1970 - BVerwG IV C 119.68 - in BVerwGE 36, 296 [301] und vom 21. Januar 1972 - BVerwG IV C 212.65 - [BauR 1972, 152]).

    Das hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 21. Januar 1972 (a.a.O. S. 154) ausgesprochen.

  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 8.70

    Erforderlichkeit der Festsetzung land- und forstwirtschaftlicher Nutzung im

    Außerdem sind aber auch, wie der erkennende Senat für einen ähnlichen Fall bereits in seinem Urteil vom 21. Januar 1972 - BVerwG IV C 212.65 - (DVBl. 1972, 219 [221]) ausgesprochen hat, die vom Bundesgerichtshof behandelten Rechtsfragen gar nicht mit denen identisch, von denen die Entscheidung des vorliegenden Falles abhängt.
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 76.71

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Begriff der Ortsgebundenheit

    Er wird begründet, wenn und weil eine schutzwürdige (materiell) legale Eigentumsausübung vorliegt (Urteile vom 21. Januar 1972 - BVerwG IV C 212.65 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 96 S. 42 [44] = BauR 1972, 152 ff.] und vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 61.70 - [BVerwGE 42, 8 ff.]), und beschränkt sich auf die Sicherung des durch die Eigentumsausübung Geschaffenen.

    Ob sich gleichwohl aus dem Bestandsschutz, weil es sich um einen Schutz der Bestands nutzung handelt, darüber hinaus auch ein Anspruch auf eine - begrenzte - Erweiterung des Bestehenden herleiten läßt, soweit die Beibehaltung und funktionsgerechte Nutzung des Vorhandenen dies erfordert, hat der erkennende Senat bisher offengelassen (vgl. BVerwGE 25, 161 [163]; 27, 341 [343]; 36, 296 [301]; ferner Urteil vom 21. Januar 1972 - BVerwG IV C 212.65 - a.a.O. und Beschluß vom 15. Januar 1971 - BVerwG IV B 97.70 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 11 S. 9 [10]).

  • StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1842

    Versagung vorläufigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen

    Der eigentumsrechtliche Bestandsschutz und damit die zentrale Rechtsposition, auf die sich die Antragsteller gegenüber den naturschutzrechtlichen Anordnungen berufen, würde mit der Beseitigung der Anlage endgültig entfallen (vgl. st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, etwa Beschluss vom 30.06.1969 - BVerwG IV CB 18.69 -, BauR 1970, S. 96 f.; Urteile vom 25.11.1970 - BVerwG IV C 119.68 -, BauR 1971, S. 38 [39], und  21.01.1972 - BVerwG IV C 212.65 -, BauR 1972, S. 152 f., sowie Beschluss vom 11.12.1996 - BVerwG 4 B 231/96 -, NVwZ-RR 1997, S. 521).
  • VGH Bayern, 09.08.2017 - 1 ZB 14.68

    Beseitigungsanordnung für verfallenes Wohngebäude

    Ein Wiederaufbau von Ruinen oder verfallenen Gebäuden fällt nicht mehr unter den Bestandsschutz (vgl. BVerwG, U.v. 25.11.1970 - IV C 119.68 - BVerwGE 36, 296/300, 301; U.v. 21.1.1972 - IV C 212.65 - DVBl 1972, 219; B.v. 18.9.1984 - 4 B 203.84 - NVwZ 1985, 184).

    Vom Bestandsschutz sind nur solche Reparaturen gedeckt, die das Gebäude vor dem vorzeitigen Verfall oder dem Eintritt der Unbenutzbarkeit vor dem Ablauf der Lebensdauer seiner Substanz schützen, nicht dagegen ein Neubau anstelle des verfallenen bestehenden Baues (vgl. BVerwG, U.v. 21.1.1972, a.a.O.).

  • BGH, 12.06.1975 - III ZR 158/72

    Voraussetzungen einer Entschädigung wegen aufgehobener oder geänderter Nutzung

    Aus entsprechenden Überlegungen hat das Bundesverwaltungsgericht den Schluß gezogen, daß eine "verfestigte Anspruchsposition" auf Bebauung eines im Außenbereich gelegenen Grundstücks entgegen § 35 Abs. 2 BBauG zu einem Anspruch auf planungsrechtliche Genehmigung verhelfen könne, da sie durch Art. 14 GG gegen eine entschädigungslose Entziehung geschützt sei (BVerwGE 26, 111, 115 = NJV 1967, 1099 mit Anm. Burkhard NJV 1967, 2276; BVerwG Baurecht 1972, 152, 153).
  • VG Aachen, 19.06.2012 - 3 K 1073/10

    Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Ordnungsverfügung zur baulichen

    Kann nämlich Bestandsschutz auch in Bezug auf einzelne - rechtmäßig errichtete - Bauteile eines Bauwerks eintreten, vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1972 - IV C 212.65 -, BauR 1972, 152 = juris, Rn. 20, muss dieser in gleicher Weise entsprechend der vorgenannten Grundsätze auch bezogen auf einzelne Gebäudeteile verloren gehen können.
  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 44.72

    Auslegung von Bebauungsplänen; Außenbereichsvorhaben; Sicherung der Erschließung

  • VG Weimar, 25.04.2001 - 1 K 3816/99
  • BVerwG, 20.03.1981 - 4 B 195.80

    Modernisierung - Wohnhaus - Bestandsschutz - Reparatur - Instandsetzung

  • BGH, 14.12.1983 - IVa ZR 66/82

    Rückgewährung einer Maklerprovision - Beauftragung als Nachweismakler -

  • BVerwG, 08.08.1972 - IV B 107.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 04.08.1983 - 4 B 133.83

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 02.09.1980 - 4 B 98.80

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 19.01.1984 - 4 B 5.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtliche Stellung des

  • BVerwG, 07.02.1978 - 4 B 17.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 10.07.1975 - 4 B 21.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

  • BVerwG, 03.01.1973 - IV B 178.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Abweichung von

  • VG Würzburg, 27.07.2010 - W 4 K 09.739

    Errichtung eines Unterstandes für Pferde und eines Elektrozaunes für eine

  • BVerwG, 19.09.1974 - IV B 24.74

    Bestandsschutz aus dem Eigentumsgrundrecht - Einbau eines Kraftstofftanks mit

  • BVerwG, 21.06.1973 - IV B 71.73

    Rechtsmittel

  • VG Gelsenkirchen, 10.11.2006 - 5 K 4668/03

    Bestandsschutz, Verfall, Neuerrichtung

  • VGH Bayern, 20.03.2012 - 9 ZB 08.717

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Beseitigungsanordnung; Wochenendhaus;

  • OVG Saarland, 16.01.1976 - II R 79/75

    Anspruch auf eine positive Bescheidung einer Bauvoranfrage; Erteilung einer

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